Dagegen reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 14. Mai 2018 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein. Dies mit folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 1. Mai 2018 sei aufzuheben und es sei festzustellen, dass spätestens ab dem 16. Oktober 2017 ein Fall einer notwendigen Verteidigung vorlag und die Einsetzung einer Verteidigung erst mit Verfügung vom 1. Februar 2018 erfolgte.