CHF 1‘000.00 pro Fall zu tief ist. Ausgehend von den staatsanwaltlichen Annahmen belief sich der Deliktsvorwurf bereits vor den Beweiserhebungen vom 17. Oktober 2017 auf einen Gesamtschaden von über CHF 100‘000.00. Somit war schon vor den Beweiserhebungen vom 17. Oktober 2017 (zumindest bei pflichtgemässer Sorgfalt) objektiv erkennbar, dass eine Strafe von mindestens einem Jahr – selbst unter Berücksichtigung des jungen Alters und der Vorstrafenlosigkeit – zur Diskussion stehen könnte, zumal bereits eine relativ entfernte Möglichkeit der Verurteilung zu einer Strafe in genannter Höhe genügt.