Gleiches gilt hinsichtlich der Strafanzeigen. Fest steht aber, dass die Polizei anlässlich der Einvernahme vom 17. Oktober 2017 eine Fotodokumentation vorgelegt hat, auf welcher über 100 Sprayereien abgebildet waren. Aufgrund der Meldung von D.________, der den von der Hausbewohnerin fotografierten Mann als an der F.