Sie habe diese fotografiert. Dabei handle es sich um eine Person, welche an der F.________ (-Strasse) wohne (Anmerkung der Beschwerdekammer: Wohnadresse des Beschwerdeführers). Er gehe häufig nach 15:00 Uhr durch das Quartier zum H.________ (-Weg) (Anmerkung der Beschwerdekammer: Wohnort von C.________). Im Anschluss an diese Meldung sind der Beschwerdeführer und der ebenfalls beschuldigte C.________ am 25. Juli 2017 einer Personenkontrolle unterzogen worden, anlässlich welcher eine Spraydose sichergestellt worden ist.