2 fenden Ausführungen im Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 18 243 vom 25. Juni 2018 E. 3-5. Die Beschwerde gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 27. April 2018 betreffend die Verlängerung der Untersuchungshaft bis am 23. Mai 2018 ist dementsprechend abzuweisen.