Am 13. Juni 2018 sistierte die Verfahrensleitung das Verfahren, nachdem der Beschwerdeführer am 11. Juni 2018 auch gegen die Anordnung von Sicherheitshaft Beschwerde eingereicht hatte (Verfahren BK 18 243). Am 25. Juni 2018 wies die Beschwerdekammer die Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherheitshaft ab. Folglich ist im vorliegenden Verfahren die Sistierung aufzuheben und das Verfahren abzuschliessen.