Am 31. Mai 2018 reichte die Staatsanwaltschaft den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 30. Mai 2018 ein. Das Zwangsmassnahmengericht ordnete die Sicherheitshaft befristet bis am 30. Juni 2018 an; die Hauptverhandlung vor dem Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht wurde auf den 27./28. Juni 2018 festgesetzt. Am 1. Juni 2018 nahm der Beschwerdeführer zum Ausgang des Verfahrens Stellung. Am 13. Juni 2018 sistierte die Verfahrensleitung das Verfahren, nachdem der Beschwerdeführer am 11. Juni 2018 auch gegen die Anordnung von Sicherheitshaft Beschwerde eingereicht hatte (Verfahren BK 18 243).