In ihrer delegierten Stellungnahme vom 22. Mai 2018 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Sie teilte mit, dass sie am 23. Mai 2018 Anklage beim Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht erheben und beim Zwangsmassnahmengericht gleichentags Antrag auf Anordnung von Sicherheitshaft stellen werde. Mit Verfügung vom 28. Mai 2018 stellte die Verfahrensleitung fest, dass die gegenüber dem Beschwerdeführer angeordnete Untersuchungshaft nur bis am 23. Mai 2018 verlängert worden und dass dieses Datum seit 5 Tagen überschritten sei.