1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Betrugs. Er befindet sich seit dem 24. Januar 2018 in Haft. Am 27. April 2018 verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft gemäss dem Antrag der Staatsanwaltschaft bis am 23. Mai 2018. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer am 14. Mai 2018 Beschwerde. In ihrer delegierten Stellungnahme vom 22. Mai 2018 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.