Oberrichterin Schnell i.V. Oberrichter Stucki Die Gerichtsschreiberin i.V.: Kummer Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden durch die Beschwerdekammer in Strafsachen in Rechnung gestellt. Die Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird durch die Beschwerdekammer in Strafsachen entrichtet. Rechtsmittelbelehrung auf der nächsten Seite!