Aus diesem Grund sei der Beschuldigte 1 auch international zur Verhaftung ausgeschrieben worden. 5.3 Den Akten kann entnommen werden, dass sowohl der Beschuldigte 2 als auch ein Zeuge bereits zu Beginn der Ermittlungen wiederholt ausgesagt haben, die Beschwerdeführerin habe dem Beschuldigten 2 telefonisch angedroht, Leute vorbeizuschicken, die ihn abstechen würden. Auch die nicht parteiöffentlich gemachten