2 Organisationsreglements des Obergerichts [OrR OG; BSG 162.11]). Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Verfügung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen betroffen und zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO). 2.2 Die Beschwerdeführerin beantragt u.a. die Einstellung des Verfahrens (zur Sistierung vgl. E. 3 nachfolgend). Insoweit ist Folgendes festzuhalten: