Der Beschuldigte 2, verteidigt durch Rechtsanwalt D.________, verzichtete mit Eingabe vom 1. Juni 2018 ebenfalls auf eine Stellungnahme. Der Beschuldigte 3 liess sich innert Frist nicht vernehmen. Am 25. Juni 2018 verstarb die amtliche Verteidigerin der Beschwerdeführerin. In der Folge wurde die Beschwerdeführerin von der Verfahrensleitung aufgefordert, eine neue amtliche Verteidigung zu bestimmen. Mit Verfügung vom 13. August 2018 informierte die Staatsanwältin über die Verhaftung des Beschuldigten 1 in Italien.