Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin H.________, am 7. Mai 2018 Beschwerde und beantragte die Aufhebung der Sistierung sowie die Einstellung des Verfahrens, eventualiter die Beschränkung der Sistierung auf ein Jahr. In ihrer Stellungnahme vom 18. Mai 2018 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Der Beschuldigte 1, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, verzichtete mit Eingabe vom 30. Mai 2018 auf eine Stellungnahme. Der Beschuldigte 2, verteidigt durch Rechtsanwalt D.__