zu bringen (Urteil des Bundesgerichts 1B_378/2013 vom 14. November 2013 E. 4.3 mit Verweis auf BGE 128 I 149 E. 2.2.1 f. und 137 IV 92 E. 3.1, je mit Hinweisen). 6.3 Wie den Akten zu entnehmen ist, haben die Strafverfolgungsbehörden seit der Inhaftierung des Beschwerdeführers diverse Ermittlungshandlungen, namentlich Ein-