3. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, am Tag seiner Verhaftung einem verdeckten Fahnder nach mehreren Kontakten zunächst ein Muster von rund 10 g Kokaingemisch für CHF 500.00 und später 488 g Kokaingemisch übergeben zu haben, wofür er CHF 27‘000.00 hätte erhalten sollen. Wie dem forensischchemischen Abschlussbericht des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern vom 21. März 2018 zu entnehmen ist, beläuft sich die reine Wirkstoffmenge der beiden Proben auf insgesamt 308.6 g.