, S. 378 und 381). Von einer einmaligen Entgleisung, welche sich nicht wiederholen wird, kann im Fall des Beschwerdeführers nicht ausgegangen werden. Sein Verhalten und seine Aussagen zeigen, dass er nicht im Stande zu sein scheint zu erfassen, dass ihm gegenwärtig der Ausweis entzogen ist und es ihm demzufolge untersagt ist, ein Fahrzeug zu führen. Gemäss dem Anzeigerapport vom 2. Mai 2018 (Seite 3) gab er an, es seien ihm diverse Medikamente verschrieben worden, welche er jedoch nicht einnehme. Mit der Situation rund um seinen Führerausweis bzw. die bevorstehende Fahreignungsabklärung scheint er überfordert zu sein.