3 zunehmenden Grundrisikos streng dogmatisch betrachtet nicht dazu – gilt es eine Prognose bezüglich der Gefährlichkeit des Gegenstands in den Händen des Täters zu stellen. Für eine negative Aussicht ist ein ausreichendes Mass an Wahrscheinlichkeit der Gefährdung anderer erforderlich. Vom Fahrzeug in den Händen des Täters muss somit eine erhöhte Gefahr für die Sicherheit von Menschen ausgehen (vgl. dazu KRUMM, Die Sicherungseinziehung von Motorfahrzeugen, AJP 2013, S. 375 ff., S. 378 und 381).