69 Schweizerisches Strafgesetzbuch [StGB; SR 311]). Gegenstand der vorliegenden Beschwerde bildet eine Beschlagnahme und damit eine provisorische (konservatorische) prozessuale Massnahme. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Beschlagnahme sind nicht alle Tat- und Rechtsfragen zu überprüfen; eine Beschlagnahme ist nur aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt sind (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 18 73 vom 8. Mai 2018 E. 10 m.w.H.). 6.2 Die Beschlagnahme des Personenwagens Opel Astra stützt sich gemäss der Beschlagnahmeverfügung auf Art. 263 Abs. 1 Bst. d StPO i.V.m.