1. Die Rechtsverzögerungsbeschwerde wird gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. Soweit weitergehend wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Beschwerdeführerin wird vom Kanton Bern eine Entschädigung für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren von CHF 1‘085.30 (inkl. Auslagen und MWSt.) ausgerichtet.