Die Beschwerde ist insoweit gutzuheissen und die Verletzung des Beschleunigungsgebots ist im Dispositiv festzustellen. Nachdem das Regionalgericht in der Zwischenzeit tätig geworden ist und den Termin für die Hauptverhandlung verfügt hat, kann auf die Erteilung einer Weisung für den weiteren Gang des Verfahrens verzichtet werden. Insoweit ist das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos abzuschreiben.