Diese gingen beim Regionalgericht am 6. April 2017 ein. In der Folge blieb das Regionalgericht während mehrerer Monate untätig, ungeachtet dessen, dass die Beschwerdeführerin sich zweimal nach dem Verfahrensstand erkundigte und unter Ansetzung einer Frist das Gericht aufforderte, zeitnah Verfahrensschritte an die Hand zu nehmen (vgl. die Schreiben vom 20. Oktober 2017 und 27. April 2018). Erst am 18. Mai 2018, d.h. rund 13 Monate später, setzte das Regionalgericht in einem ersten Verfahrensschritt die Hauptverhandlung auf den 18. September 2018 an, nachdem die Beschwerdeführerin am 4. Mai 2018 Rechtsverzögerungsbeschwerde erhoben hatte.