Gerichtspräsidentin C.________ ersetzt worden. Letztere habe anfangs November 2017 ebenfalls krankgeschrieben werden müssen. Ein Gesuch um Ersatz der a.o. Gerichtspräsidentin C.________ sei anfangs Dezember 2017 beim Obergericht eingereicht und abgewiesen worden. Auch zwei weitere Gesuche seien am 22. Februar 2018 resp. 24. März 2018 abgewiesen worden. Am 6. April 2018 habe die Geschäftsleitung des Regionalgerichts ein Wiedererwägungsgesuch gestellt, welches ebenfalls abgewiesen worden sei. Aufgrund der ausserordentlich hohen Arbeitsbelastung der Gerichtspräsidenten sei es nicht möglich gewesen, die der a.o. Gerichtspräsidentin C.___