Das Regionalgericht führt in seiner Stellungnahme aus, ursprünglich sei das Dossier Gerichtspräsidentin D.________ zugeteilt worden. Infolge schwerer gesundheitlicher Probleme und nach einem heiklen operativen Eingriff anfangs August 2016 habe Gerichtspräsidentin D.________ ihre Arbeit erst nach mehrwöchiger Konvaleszenz wieder aufnehmen und ihr Pensum progressiv steigern können. Sie sei seit einigen Monaten und auch aktuell noch zu 20 % arbeitsunfähig. Gerichtspräsidentin D.________ sei in regelmässigen Abständen durch die a.o. Gerichtspräsidenten E.________ und F.________ sowie die a.o. Gerichtspräsidentin C.___