Sie kümmerten sich aber stellvertretungsweise um die dringendsten Verfahrenshandlungen. Nachdem keine Verfahrenshandlungen erfolgt waren, setzte die Beschwerdeführerin dem Regionalgericht am 27. April 2018 Frist, die nächsten Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Das Regionalgericht antwortete der Beschwerdeführerin am 1. Mai 2018 mit einem beinahe identischen Schreiben wie demjenigen vom 4. Dezember 2017 und ersuchte um noch etwas Geduld. Am 4. Mai 2018 reichte die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdekammer in Strafsachen eine Rechtsverzögerungsbeschwerde ein.