Am 20. Oktober 2017 erkundigte sich die Beschwerdeführerin beim Regionalgericht, wann mit den nächsten Verfahrenshandlungen zu rechnen sei. Mit Schreiben vom 4. Dezember 2017 äusserte sich das Regionalgericht dahingehend, dass die a.o. Gerichtspräsidentin C.________ bis Ende Jahr krank geschrieben sei. Es sei ein Gesuch um Ersatz beim Obergericht des Kantons Bern hängig, aber bisher noch nicht entschieden worden. Die ordentlichen Gerichtspräsidenten seien selber so ausgelastet, dass sie die Dossiers der Kollegin nicht übernehmen könnten. Sie kümmerten sich aber stellvertretungsweise um die dringendsten Verfahrenshandlungen.