1. A.________ (Beschuldigte/Beschwerdeführerin; nachfolgend: Beschwerdeführerin) wurde mit Strafbefehl vom 10. Februar 2017 wegen versuchter Nötigung schuldig erklärt. Dagegen erhob sie am 28. Februar 2017 Einsprache, woraufhin die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland am 5. April 2017 die Akten dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies (PEN 17 293). Am 20. Oktober 2017 erkundigte sich die Beschwerdeführerin beim Regionalgericht, wann mit den nächsten Verfahrenshandlungen zu rechnen sei.