5 versucht begangen, sowie der Widerhandlungen gegen den Pornografietatbestand schuldig erklärt. Die mit Urteil vom 19. Januar 2005 ausgesprochene bedingte Geldstrafe wurde widerrufen und der Beschwerdeführer wurde zu einer Freiheitsstrafe von 4 ½ Jahren verurteilt. Diese wurde zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben. Dem Beschwerdeführer muss zudem gestützt auf das forensisch-psychiatrische Gutachten von Dr. med. C.________ weiterhin eine hohe Rückfallgefahr für illegale Pornografie und sexuelle Übergriffe auf Kinder und damit für Straftaten nach Art.