Eine hiergegen vom Beschwerdeführer erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen mit Beschluss BK 18 117 am 5. April 2018 ab. Der Beschwerdeführer hat dagegen Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht erhoben. Am 18. April 2018 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der BVD die gegenüber dem Beschwerdeführer angeordnete Sicherheitshaft um drei Monate, d.h. bis am 11. Juli 2018. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 4. Mai 2018 Beschwerde. Er beantragte Folgendes: 1. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengericht vom 18.04.2018 (KZM 18 567) sei aufzuheben.