4. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers für seine Aufwendungen Beschwerdeverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft beziehungsweise das urteilende Gericht am Ende des Verfahrens festgesetzt. 5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Regionalen Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsident D.________ (mit den Akten) - Staatsanwalt C.________, Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft