1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 23. April 2018 wird aufgehoben und zur neuen Beurteilung – unter Gewährung des rechtlichen Gehörs des Beschwerdeführers – an das Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland zurückgewiesen. 2. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt worden ist. 3. Die Kosten des Verfahrens vor dem Zwangsmassnahmengericht (CHF 400.00) sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern.