1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ ein Strafverfahren wegen gewerbsmässigen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung etc. Er wurde am 30. Oktober 2017 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Am 23. April 2018 verlängerte das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft um weitere drei Monate, d.h. bis am 29. Juli 2018. Hiergegen erhob A.________, amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.