Über den Rechtshilfeweg gelangte das Schreiben am 4. Mai 2018 an die Beschwerdekammer in Strafsachen, welche am 9. Mai 2018 ein Beschwerdeverfahren eröffnete. Die verfahrensleitende Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts schloss mit Eingabe vom 11. Mai 2018 auf Abweisung der Beschwerde. Die Generalstaatsanwaltschaft teilte am 18. Mai 2018 mit, dass sie das Vorgehen der Gerichtspräsidentin als korrekt erachte und auf eine weitergehende Stellungnahme verzichte. Am 31. Mai 2018 übergab der Beschwerdeführer der Schweizerischen Botschaft in Ecuador eine selbstständig verfasste Replik.