Namentlich der Begriff «überfallmässig», mit dem das Vorgehen der Justizbehörden beim Vollzug eines Arrests beschrieben wird, ist als übertrieben zu bezeichnen. An der mangelnden strafrechtlichen Relevanz des Schreibens ändert dies jedoch nichts. Der Beschwerdeführer hat seit Oktober 2017 bereits vier Schreiben erhalten, in denen er aufgefordert wurde, einen Regulierungsvorschlag zur Behebung seines Zahlungsproblems zu unterbreiten. Diese liess er unbeantwortet.