Rechtsanwalt B.________ habe ihr hoch und heilig versprochen, dass die Daten zu 100 % stattfinden würden. Er sei sogar so weit gegangen, dass er ihrer Familie im Juni 2016 mitgeteilt habe, dass sie im August 2016 wieder nach Hause könne. Nach Auffassung der Beschwerdeführerin müsse der amtliche Verteidiger offen und ehrlich mit ihr reden und «ihr nicht Sachen vormachen, um alles zu verschönern, was nicht sei». Das Vertrauen sei nicht wegen der Länge des Verfahrens zerstört, sondern aus dem Grund, dass der amtliche Verteidiger nicht ehrlich zu ihr sei und ihre Einwände bezüglich dem Verfahren nicht ernst nehme und in Betracht ziehe.