3 an bereit erklärt habe, mit den Strafverfolgungsbehörden vollumfänglich zu kooperieren und davon habe ausgehen dürfen, damit auch die Verfahrensdauer zu beschleunigen. Offensichtlich sei nun aber gerade das Gegenteil eingetreten. Anlässlich der persönlichen Besprechung vom 22. März 2018 habe er die Beschwerdeführerin gestützt auf die telefonische Rückmeldung der Staatsanwaltschaft informiert, dass diese alles daran setzte, dass der Entwurf der Anklageschrift bis spätestens am 3. April 2018 vorliege.