Am 22. März 2018 habe Rechtsanwalt B.________ sie in der Justizvollzugsanstalt F.________ besucht und ihr versichert, gemäss Mitteilung der Staatsanwaltschaft werde der Entwurf der Anklageschrift und die Schlusseinvernahme bis zum 3. April 2018 vorliegen. Bis zum 3. April 2018 sei nichts geschehen. Sie trage keine Schuld, dass der Anzeigerapport und der Schlussbericht der Polizei lücken- und mangelhaft seien. Sie habe ihre Pflicht getan und mit den Strafverfolgungsbehörden vollumfänglich kooperiert. Trotz ihrer Geständnisse dauere das Verfahren zu lange. Rechtsanwalt B.__