Er mache jedoch nicht geltend und es lägen auch keine Hinweise darauf vor, dass das Vertrauensverhältnis zur Beschwerdeführerin derart gestört sein könnte, dass keine wirksame Verteidigung mehr gewährleistet wäre. Auch seien keine anderen Gründe ersichtlich, weshalb eine wirksame Verteidigung der Beschwerdeführerin durch Rechtsanwalt B.________ nicht mehr gewährleistet sein könnte. 3.3 In ihrer Beschwerde bringt die Beschwerdeführerin vor, ihr Vertrauen zu Rechtsanwalt B.________ sei zerrüttet. Der amtliche Verteidiger habe Fristen nicht eingehalten und die versprochenen Rückrufe nicht getätigt. Am 22. März 2018 habe Rechtsanwalt B.___