3. 3.1 Die Beschwerdeführerin macht in ihrem Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung geltend, sie habe mit Rechtsanwalt B.________ einige Probleme gehabt. Rechtsanwalt B.________ habe Versprechungen nicht eingehalten, sie mehrfach mit Ausreden vertröstet und am Ende doch nichts gemacht. Ein solches Verhalten sei inakzeptabel und habe zu einem massiven Vertrauensverlust geführt. 3.2 Die Staatsanwaltschaft führt in der angefochtenen Verfügung aus, es treffe zu, dass das Ermittlungsverfahren noch nicht habe abgeschlossen werden können.