Am 4. April 2018 ersuchte die Beschwerdeführerin um Wechsel der amtlichen Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft wies das Gesuch am 20. April 2018 ab. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 30. April 2018 Beschwerde. Sie beantragte, die Verfügung vom 20. April 2018 sei aufzuheben und es sei Rechtsanwalt E.________ als neuer amtlicher Verteidiger einzusetzen. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 4. Mai 2018 die Abweisung der Beschwerde. Rechtsanwalt B.________ reichte am 23. Mai 2018 eine Stellungnahme ein. Mit Replik vom 28. Mai 2018 hielt die Beschwerdeführerin an den bereits gestellten Anträgen fest.