1. Mit Verfügung vom 18. April 2018 forderte die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die E.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) auf, gestützt auf Art. 265 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO; SR 311) die folgenden Unterlagen herauszugegeben: (1.) Verzeichnis oder Meldeformular über die Inhaberaktionäre; (2.) Aktienbuch sowie die Belege, die einer Meldung nach den Art. 697i und 697j OR zugrunde liegen; (3.) Angaben (Bankverbindungen) bezüglich des Aktienkapitaleinzahlungskontos.