Eine solche Konstellation liegt hier nicht vor. Vorab gilt es festzuhalten, dass der Gesuchsteller überwiegend Ausführungen betreffend Fehlverhalten anderer Personen (u.a. von D.________(Mitarbeiterin der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland), des Leitenden Staatsanwalts E.________, des Staatsanwalts G.________, der Staatsanwaltsassistentin H.________, des Leitenden Staatsanwalts I.________, des Fürsprecher F.________) resp. der Staatsanwaltschaften im Allgemeinen (ohne konkrete Nennung von Personen) macht. Ein solches (angebliches) Fehlverhalten anderer Personen resp.