3 sondere wegen Freundschaft oder Feindschaft mit einer Partei oder deren Rechtsbeistand» ableiten lässt (Art. 56 Ziff. f StPO). 3.2 Der Gesuchsteller begründet sein Ausstandsgesuch im Wesentlichen damit, dass sich die Gesuchsgegnerin strafrechtlich relevant verhalten haben solle, insbesondere im Zusammenhang mit dem Strafverfahren BJS 16 13469.