2 ersucht, hat er sich hierfür zunächst an die Gesuchsgegnerin zu wenden. Dies hat der Gesuchsteller denn auch bereits gemacht. Erst eine die Sistierung ablehnende Verfügung wäre mit Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen anfechtbar. Im Strafverfahren BJS 16 13469, ebenfalls geführt von der Gesuchsgegnerin, erging am 19. Oktober 2016 ein Strafbefehl gegen den Gesuchsteller wegen Beschimpfung. Der Gesuchsteller hat gemäss eigenen Angaben eine hiergegen erhobene Einsprache zurückgezogen. Der Strafbefehl ist demnach in Rechtskraft erwachsen.