Ergänzend beantragte er eine Sistierung des Strafverfahrens BJS 18 3073. Zudem ersuchte er sinngemäss um ein Zurückkommen auf den Strafbefehl vom 19. Oktober 2016 im Strafverfahren BJS 16 13469. Ferner erhob er mit der Replik Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben vom 25. April 2018 gegen den Leitenden Staatsanwalt E.________ (Verfahrens-Nr. BA 18 37).