2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin D.________ (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt E.________ Bern, 19. Juni 2018 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: