(nachfolgend: Beschwerdeführer) am 9. April 2018 beim Regionalgericht Einsprache (richtig: Beschwerde). Das Regionalgericht leitete die Eingabe zusammen mit den amtlichen Akten der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Auf Aufforderung der Verfahrensleitung hin hielt der Beschwerdeführer am 26. April 2018 an seiner Beschwerde fest und begründete diese. Im Rahmen des Schriftenwechsels verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft am 7. Mai 2018 auf eine Stellungnahme. Die Stellungnahme wurde dem Beschwerdeführer am 24. Mai 2018 zugestellt.