1. A.________ wurde von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) mit Strafbefehl BM 17 44610 vom 13. Dezember 2017 wegen Beschimpfung und Drohung (beides zum Nachteil von B.________ und mehrfach begangen) schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 90.00, ausmachend CHF 8‘100.00, verurteilt. Da ihm der Strafbefehl nicht persönlich zugestellt werden konnte und er ihn trotz Aufforderung nicht bei der Post abgeholt hatte, übermittelte ihm die Staatsanwaltschaft den (mittlerweile rechtskräftigen) Strafbefehl am 15. Januar 2018 erneut.