5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung PEN 18 7 vom 20. April 2018 wird aufgehoben. 2. Das Regionalgericht Bern-Mittelland wird angewiesen, das Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen versuchter Nötigung fortzuführen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, trägt der Kanton Bern. 4. Entschädigung wird keine gesprochen.