10. In seiner Stellungnahme zuhanden der Beschwerdekammer bringt Gerichtspräsident C.________ abschliessend vor, dass das Verfahren im Falle einer Rückweisung der Akten einem anderen Gerichtspräsidenten zur weiteren Behandlung zugewiesen werden sollte. Damit ruft er den Ausstandsgrund der Vorbefassung gemäss Art. 56 Bst. b StPO an.